Wir bieten Ihnen hier ein attraktives Immobilienpaket an. Es besteht aus:
- einem Baugrundstück mit Baugenehmigung für 5 Neubauten (1 Doppelhaus und ein 3er Reihenhauskomplex)
- einer Scheune mit Baugenehmigung für den Um- und Anbau in ein Einfamilienhaus
- einem vermieteten Bestandshaus (Einfamilienhaus mit Carport)
Neubau eines Doppelhauses und eines 3er Reihenhauses:
Es steht ein Baugrundstück mit insgesamt 1.533 m² zum Verkauf. Die Aufteilung der 3 Bauparzellen wird sich nach der Teilung entsprechend der unten angegebenen Grundstücksgrößen für die 5 Neubauten verändern. Die genehmigte Planung liegt bereits vor. Der Baubeginn kann kurzfristig erfolgen. Der Erwerber erhält die Planung sowie die Statik und kann den Neubau kurzfristig beginnen.
Diesem Angebot sind exemplarisch die Pläne des Hauses 1 beigefügt. Insgesamt wird eine Wohnfläche von ca. 680 m² erzielt.
Haus 1 (DHH), Wfl. ca.: 135,05 m², geplante Grundstücksgröße ca.: 218 m²
Haus 2 (DHH), Wfl. ca.: 135,05 m², geplante Grundstücksgröße ca.: 230 m²
Haus 3 (REH), Wfl. ca.: 135,05 m², geplante Grundstücksgröße ca.: 234 m²
Haus 4 (RMH), Wfl. ca.: 140,49 m², geplante Grundstücksgröße ca.: 158 m²
Haus 5 (REH), Wfl. ca.: 135,05 m², geplante Grundstücksgröße ca.: 365 m²
Abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 070 „Auf dem Mühlenbungert“ wurde mit der Baugenehmigung die Errichtung eines Wohnhauses als Doppelhaushälfte gestattet. Die GRZ darf von 0,40 auf bis zu 0,44 überschritten werden. Auch wurde die Errichtung einer Terrasse außerhalb der bebaubaren Fläche erlaubt. Die Baugenehmigung datiert von 08/23 und hat und verliert ihre Gültigkeit, wenn innerhalb von 3 Jahren nach Erteilung nicht mit der Ausführung begonnen wurde. Eine Verlängerung kann beantragt werden.
Die Ver- und Entsorgung des Grundstücks erfolgt über die Zuwegung und ist per Baulast gesichert. Die Parzelle für die Zuwegung ist zu 3/4 Anteil ebenfalls Bestandteil dieses Angebots.
Der Anschluss an die Kanalisation (Schmutz- und Niederschlagswasser) ist bereits gemäß eines Erschließungsvertrages mit der Gemeinde Alfter erfolgt. Die Erschließungsstraße ist bis auf den Oberbelag vorbereitet. Die Versorgung mit Wasser, Strom und Breitband sowie zwei Leerrohre sind in der Straße verlegt. Die Häuser sind bereits ausgeschachtet und geschottert.
Scheune mit Baugenehmigung für den Um- und Anbau in ein Einfamilienhaus
Den zweiten Bestandteil bildet eine Scheune in der historischen Hofanlage (Bj. um 1900), für die eine Baugenehmigung zum Um- und Anbau in ein Einfamilienhaus bereits vorliegt. Die Planung umfasst den Umbau der vorhandenen Scheune in ein Wohngebäude sowie den Neubau eines Anbaus mit einer Dachterrasse.
Abweichend von den Festsetzungen des o.g. Bebauungsplanes wurde mit der Baugenehmigung die Errichtung eines Anbaus außerhalb der bebaubaren Fläche gestattet. Die Baugenehmigung datiert von 09/23 und unterliegt denselben Voraussetzungen wie o. a.
Die Eintragung der Baulasten (Abstandsflächenbaulast, Zuwegungsbaulast, Stellplatzbaulast sowie Geh- und Fahrrecht) sind innerhalb des Gesamtareals realisierbar und beantragt.
Wohnfläche ca.:
134,96 m²
Zimmer:
3 + 2 Abstellräume und Haustechnik
Vermietetes Bestandshaus (Einfamilienhaus mit Carport)
Das vermietete Einfamilienhaus ist der dritte Bestandteil und ebenfalls Teil der historischen Hofanlage. Es verfügt im Erdgeschoss über einen Wohnraum, eine große Küche, eine kleine Abstellkammer sowie ein Duschbad. Im Obergeschoss befinden sich 4 (Schlaf-) Zimmer, 2 davon sind Durchgangszimmer. Zum Haus gehört ein Stellplatz im Carport, in dem außerdem noch ausreichend Unterstellmöglichkeiten für Fahrräder etc. zur Verfügung stehen.
Kaltmiete: 11.400,- EUR p.a.
Wohnfläche ca.: 90 m²
Zimmer: 5
Grundstücksfläche ca.: 210 m²
Insgesamt erwerben Sie hier also eine gut vermietete Bestandsimmobilie und die Möglichkeit, 6 weitere Wohneinheiten zu schaffen und ebenfalls lukrativ zu vermieten oder zu verkaufen.